Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmenvertrag

Auch bei Ihrer Urlaubsbuchung sollten Sie sich klar sein über Rechte und Pflichten, die Sie als Gast und wir als Vermieter durch die Buchung eines unserer Zimmer eingehen.
Hier finden Sie die wichtigsten Grundsätze kurz dargelegt.

Eine vom Gast vorgenommene und von uns bestätigte Zimmerreservierung begründet zwischen dem Gast und uns ein Vertragsverhältnis, einen Gastaufnahmevertrag.
Wie alle Verträge kann auch dieser nach seiner Schließung, nur mit dem Einverständnis beider Vertragspartner gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten.

  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
    1. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung den vereinbarten betriebsüblichen Preis zu bezahlen abzüglich der von uns ersparten Aufwendungen.
    2. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtung mit Frühstück 20% und bei Halbpension 40% unseres Preises.
    1. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    2. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
  4. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir empfehlen Ihnen, auf alle Fälle eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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